So funktioniertdie Studie

122 Menschen erhalten 3 Jahre lang 1.200 € pro Monat. Sie füllen insgesamt 7 Fragebögen aus – so wie die 1.380 Menschen aus der Vergleichsgruppe, die kein Geld erhalten. Mit ihnen erforschen wir die Auswirkungen eines Bedingungslosen Grundeinkommens auf unsere Gesellschaft.

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Die Rahmenbedingungen

  • Die Studie umfasst insgesamt 1.500 Teilnehmer*innen, davon 122 in der Grundeinkommensgruppe und 1.380 weitere in der Vergleichsgruppe, die kein Grundeinkommen erhalten
  • An die Grundeinkommensgruppe werden monatlich 1.200 Euro überwiesen
  • Die Vergleichsgruppe erhält während der Studie eine Aufwandsentschädigung und hat die Chance, in die Grundeinkommensgruppe nachzurücken
  • Dauer: 3 Jahre
  • finanziert von rund 200.000 privaten Auftraggeber*innen

Voraussetzungen für die Teilnahme

  • 18 Jahre oder älter
  • in Deutschland gemeldet (wohnhaft)

Der Ablauf

Abgeschlossen

1. Phase: Bewerbung

  • Ziel: möglichst große Zahl an Bewerber*innen für eine exzellente Datengrundlage
  • abgeschlossen mit ca. 2 Millionen Bewerber*innen

Abgeschlossen

2. Phase: Engere Auswahl

  • Je nach Datenlage wird unter den Bewerber*innen eine Gruppe ausge­wählt, die sich für die wissenschaftlichen Fragestellungen am besten eignet.
  • Diese Gruppe wird mit Daten des statistischen Bundesamtes abgeglichen. Aus ihr werden 20.000 Menschen für den ersten Frage­bogen, die Basisbefragung, ausgewählt.
  • Am 12.01.2021 erhalten alle Bewerber*innen per E-Mail eine Zusage für die engere Auswahl oder eine Absage.

Abgeschlossen

3. Phase: Bestimmung der Teilnehmer*innen

  • Per Zufall werden ausgewählt:
    • 122 Personen für die Grundeinkommensgruppe (erhalten Grundeinkommen)
    • 1.380 Personen für die Vergleichsgruppe (erhalten kein Grundeinkommen, sind aber für den Erkenntnisgewinn genau so wichtig wie die Grundeinkommensgruppe)

Abgeschlossen

4. Phase: Erhebung

  • Auszahlungsbeginn im Juni 2021
  • Während der 3 Jahre Laufzeit: Online-Fragebögen alle 6 Monate
  • Zeitaufwand pro Befragung: ca. 25 Minuten
  • Optional werden mit einigen Teilnehmer*innen Tiefeninterviews geführt, zur Analyse des Stresslevels Haarproben ausgewertet, Ausgaben analysiert und offizielle Arbeitsmarktdaten abgeglichen.

Aktuell

5. Phase: Auswertung

  • Auszahlung des letzen Grundeinkommens im Mai 2024
  • Abgleich der gewonnenen Daten der Grundeinkommensgruppe mit der Vergleichsgruppe
  • Herausarbeiten und Einordnung der signifikanten Effekte

6. Phase: Veröffentlichung der Ergebnisse

  • Voraussichtlicher Abschluss der Datenanalyse und Verkündung der Ergebnisse im Januar 2025
  • Wir bleiben gespannt!

Wichtig zu wissen

Einzige Bedingung: Fragebögen ausfüllen
Diese Studie hat eine einzige Bedingung für die Fortzahlung des Geldes: Dass die Teilnehmer*innen während der 3 Jahre insgesamt 7 Fragebögen ausfüllen, deren Ausfüllzeit jeweils bei ca. 25 Minuten liegt. Werden die Fragebögen nicht ausgefüllt, muss die Fortzahlung des Geldes eingestellt werden, da die Fragebögen für die wissenschaftliche Erkenntnis entscheidend sind.

Ansonsten ist das Grundeinkommen absolut bedingungslos: Sie können so viel Geld hinzuverdienen, wie sie möchten – oder gar keins. Sie können das Geld ausgeben wofür sie möchten. Es gibt keine Vorgaben, keine Überprüfungen und keine Abzüge.
Grundeinkommen nicht steuerpflichtig
Bei den Grundeinkommen handelt es sich um Schenkungen von vielen einzelnen Schenkenden in jeweils geringer Höhe. Eine Schenkungssteuer fällt nicht an, da die geschenkten Beträge pro Schenkendem und Teilnehmer*in jeweils unter der Steuerfreigrenze liegen. Da es sich beim Grundeinkommen um Zahlungen ohne Gegenleistung handelt, ist es weiterhin nicht einkommenssteuerpflichtig.
Sozialleistungen könnten entfallen
Genau wie bei vielen Konzepten von ‚echten‘ Bedingungslosen Grundeinkommen, könnte es passieren, dass durch die Auszahlung der Grundeinkommen andere Sozialleistungen gemindert oder ganz gestrichen werden, da sie von den zuständigen Behörden als Einkommen oder Vermögen gewertet werden. Dies kann folgende Sozialleistungen betreffen:

Arbeitslosengeld 1 (ALG I), Arbeitslosengeld 2 (ALG II, umgangssprachlich Hartz IV), BAfög, Wohngeld, Kinderzuschlag, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Leistungen gemäß des Asylbewerberleistungsgesetzes.

In den meisten Fällen sollte das ausgezahlte Grundeinkommen höher als die wegfallenden Sozialleistungen sein. Wir bitten die Bewerber*innen dies selbstständig und individuell zu prüfen.
Kein Rechtsanspruch auf Auszahlung
Da es sich beim Grundeinkommen nicht um eine Bezahlung für eine Gegenleistung handelt, sondern um Schenkungen, können wir die Auszahlung des Grundeinkommens nicht rechtlich garantieren. Allerdings sind wir als Pilotprojekt Grundeinkommen gegenüber den Schenkenden rechtlich verpflichtet, all ihre Zahlungen zur Auszahlung von Grundeinkommen zu verwenden.

Gleichzeitig funktioniert diese Studie natürlich nur, wenn wir die Grundeinkommen auch tatsächlich auszahlen. Wir haben also selbst das allergrößte Interesse daran, das Geld zuverlässig auszuzahlen. Wir müssen dennoch an dieser Stelle daraufhin hinweisen, dass in dieser Studie kein Rechtsanspruch auf das Geld bestehen kann.

Ist noch etwasunklar?

Weitere Fragen und Antworten finden Sie in unseren FAQ.

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